Veranstalter des Wettbewerbs:
SV (Schweiz) AG
Wallisellenstrasse 57
8600 Dübendorf
Verlosung:
Die Restaurants SESH und SPIGA im Foodcourt Zürich HB der SV (Schweiz) AG verlosen unter allen Teilnehmenden der Gästeumfrage, welche sich für das Gewinnspiel anmelden, einen Gutschein für eine Hauptmahlzeit (eine Pizza, ein Pastagericht oder eine Bowl) mit Getränk. Die Verlosung findet nach Abschluss des Gewinnspiels unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Gewinn wird per Zufallsprinzip unter allen gewinnberechtigten Teilnehmenden verlost. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird direkt per E-Mail benachrichtigt. Die Daten der Teilnehmenden, welche nicht gewonnen haben, werden gelöscht. Der Wettbewerb dauert voraussichtlich bis am 31. Mai 2022. SV (Schweiz) AG behält sich das Recht vor, den Wettbewerb früher zu beenden oder zu verlängern.
Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind in der Schweiz wohnhafte Personen, welche das Mindestalter von 12 Jahren erreicht haben. Mitarbeitende der SV (Schweiz) AG sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Personen, die sich mit unerlaubten Hilfsmitteln oder durch Manipulationen Vorteile verschaffen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Pro E-Mail-Adresse und Person wird nur eine Teilnahme akzeptiert. SV (Schweiz) AG behält sich das Recht vor, missbräuchliche Teilnahmen zu löschen. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu ihrer Person zu machen.
Weitere Bestimmungen:
Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmenden diese Bedingungen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnern oder Gewinnerinnen - keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinnwerts sowie ein Umtausch sind nicht möglich. Allfällige Gebühren und Kosten, die in Verbindung mit dem Preis entstehen können (z. B. Reisekosten, Transfers usw.) sind durch die Gewinnerin oder den Gewinner zu tragen. Die Personendaten der Teilnehmenden werden nur für diesen Wettbewerb verwendet, und werden danach gelöscht. Jede Haftung der SV (Schweiz) AG im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.